Öffnungszeiten Brüggen
Zur Blutabnahme ist die Praxis ab 7.30 Uhr geöffnet, das Telefon ist ab 8.00 Uhr besetzt. Weitere Infos zur Blutabnahme und Urinprobe (FAQ)
Montags, Dienstags & Donnerstags:
7:30 – 19:00 Uhr
Mittwochs & Freitags: 7:30 – 13:00 Uhr
Alle anderen Standorte
Die Öffnungs- und Sprechstundenzeiten unserer Praxen in Bracht, Boisheim und Waldniel finden Sie hier.
Kontakt
Hausarztzentrum Brüggen im Gesundheitszentrum am Busbahnhof
Borner Straße 32
41379 Brüggen
Telefon: +49 (0)2163 / 5749-100
Fax: +49 (0)2163 / 5749-199
E-Mail: info@hausarztzentrum-brueggen.de
Machen Sie eigentlich auch Hausbesuche?
Aber ja. Bei uns heißt das PORT = Patientenorientierte Versorgung
Sprechstunden Brüggen
Bitte vereinbaren sie einen Termin
per Telefon, Email oder SMS
Montags, Dienstags & Donnerstags:
8:00 – 12:00 Uhr & 16:00 – 18:00 Uhr
Mittwochs: 9:00 – 12:00 Uhr
Freitags: 8:00 – 12:00 Uhr
Akutsprechstunde Brüggen
Mo, Di, Do, Fr : 8:00 bis 9:00 Uhr – Mi 9:00 bis 10:00 Uhr ohne Termin und nur Erkrankungen OHNE Infektzeichen.
(Atemwegs) Infektsprechstunde Brüggen
Täglich von 12:00 bis 13.00 Uhr – nur MIT vorheriger Terminvereinbarung und nur Erkrankungen MIT Infektzeichen.
klass. Covid Abstriche für alle
täglich Montag – Freitag: 09:00 – 11.00 Uhr – nur MIT vorheriger Terminvereinbarung
Covid Antigen Schnelltest (Klarheit in 15 Min.):
täglich Montag – Freitag nur nach telefonischer Voranmeldung: 02163 5749100, dann Taste 4. Oder senden Sie eine SMS an 0170-5807392 oder ein Fax an 02163 5749199. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Ersparen Sie sich Wartezeit:
Rezept oder Überweisung per SMS
Hausarztzentrum Brüggen: 0170-5807392
MVZ Schwalm-Nette: 0177-8782442
Bitte! recht freundlich
/in Allgemein /von BiggiWir haben nun eine ganze Weile überlegt, wie wir das Folgende in diplomatische Worte kleiden, ohne beleidigt zu wirken oder unsere Patient:innen noch weiter zu verärgern. Aber wir wollen nicht drumherum reden, wir wollen wie gewohnt ehrlich sein und benennen […]
Nur mit Wohnsitz in Deutschland
/in Allgemein /von BiggiWir dürfen nur Patienten impfen dürfen, die in Deutschland gemeldet sind. Der Impfstoff gehört der Bundesrepublik Deutschland und die verlangt diese Regelung. Dies bedauern wir sehr, jedoch müssen wir uns an diese Regelung halten.
Boostern nach vier Wochen?
/in Allgemein /von BiggiFür Personen mit einer schweren Immunschwäche kann laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine dritte Impfdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie verabreicht werden. Über eine Booster-Impfung im Abstand von weiteren sechs Monaten […]